Umwelt & Recycling

WICHTIGER HINWEIS ZUR ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUS

Die Deutsche Batterieverordnung schreibt vor, dass jeder Verbraucher verpflichtet ist, Batterien und Akkus nach Gebrauch zurückzugeben. Dieser Rückgabepflicht kommen Sie nach, wenn Sie die gebrauchten Batterien und Akkus dort, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden, zurückgeben. Dies kann auch bei den öffentlichen Problemstoffsammelstätten der Gemeinden geschehen. Von uns erworbene Batterien oder Akkus können Sie nach Gebrauch an uns an der nachstehenden Adresse zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
 

JVCKENWOOD Deutschland GmbH
Konrad-Adenauer-Allee 1-11
61118 Bad Vilbel
 

Durch die Rückgabe leisten Sie auch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.

 

Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Dieses Zeichen ist mit dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen (Cd für Cadmium, Pb für Blei, Hg für Quecksilber).

Weitere Infos zur Entsorgung von Batterien finden Sie auch unter

http://www.grs-batterien.de


Benutzerinformationen zur Entsorgung alter Geräte

Europäische Union


Hinweis:
Dieses Symbol ist nur in der Europäischen Union gültig.

Dieses Symbol zeigt an, dass das elektrische bzw. elektronische Gerät nicht als normaler Haushaltsabfall entsorgt werden soll. Stattdessen sollte das Produkt zur fachgerechten Entsorgung, Weiterverwendung und Wiederverwertung in Übereinstimmung mit der Landesgesetzgebung einer entsprechenden Sammelstelle für das Recycling elektrischer und elektronischer Geräte zugeführt werden.

Die korrekte Entsorgung dieses Produkts dient dem Umweltschutz und verhindert mögliche Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, welche durch unsachgemäße Behandlung des Produkts auftreten können. Weitere Informationen zu Sammelstellen und dem Recycling dieses Produkts erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen oder in dem Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben.

Für die nicht fachgerechte Entsorgung dieses Abfalls können gemäß der Landesgesetzgebung Strafen ausgesprochen werden.